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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Medizintechnik Bergmann GmbHWir arbeiten ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. I. Allgemeines 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich oder durch unsere Vertreter getroffen worden sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Wir sind berechtigt, jederzeit – auch nach Lieferung – von dem Vertrag zurückzutreten, wenn bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aufgrund mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet erscheint. Treten wir zurück, ist der Besteller verpflichtet, uns 40 % des Auftragswertes als pauschalen Aufwendungsersatz zu zahlen, sofern nicht wir die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten haben. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Hatten wir bereits geliefert, so ist der Besteller zur für uns kostenlosen, unverzüglichen Rücksendung der Ware verpflichtet. 3. Wir sind ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn es aufgrund von Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten, die von uns nicht zu vertreten sind, zu Leistungsstörungen nicht nur vorübergehender Art kommt. II. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz. Ist ein Preis nicht fest vereinbart, so ist maßgebend der am Tag der Lieferung geltende Preis. 2. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung bei Lieferung. 3. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht einem Besteller, falls er Kaufmann ist, nur zu, wenn der Anspruch, auf den das Recht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist, auch wenn er nicht Kaufmann ist, nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 4. Wird eine fällige Forderung nicht binnen 30 Tagen seit Rechnungsdatum erfüllt, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen, und zwar gegenüber Nichtkaufleuten ab Verzugseintritt, gegenüber Kaufleuten ohne Mahnung ab Zahlungsziel. III. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren sind an uns abgetreten. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Gesamtansprüche um mehr als 20 %, sind wir verpflichtet, Sicherheiten im übersteigenden Volumen freizugeben. Der Besteller ist zu Veräußerung der uns gehörenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt, jedoch nicht zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. IV. Lieferzeit 1. Von uns genannte Liefertermine und -fristen sind unverbindlich. 2. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. 3. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, sofern wir die Verzögerung nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. V. Abnahme und Prüfung 1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung selbst auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit wir grob fahrlässig handeln. 2. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Besteller über. 3. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden verpflichtet. Die Kosten trägt der Kunde. 4. Teillieferungen sind zulässig. VI. Gewährleistung und Haftung 1. Mängelrügen hat der Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. 2. Der Besteller ist sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Gewährleistung für von uns gelieferte Software beschränkt sich deshalb auf solche Fehler, die den Programmlauf beeinträchtigen. Der Besteller verpflichtet sich, uns alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. 3. Wird auf Wunsch des Bestellers fremde Individual- oder Standardsoftware von uns in von uns gelieferte Systeme integriert, so beschränkt sich unsere Haftung und Gewährleistung auf die Anpassung der fremden Software. Im übrigen haften wir für deren Kompatibilität und Funktion nicht. 4. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und ungeeignete Betriebsmittel. Wir haften ferner nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Liefergegenstand in Räumen untergebracht ist, die bauliche Mängel aufweisen oder in denen der Liefergegenstand chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen oder verschmutzter Luft ausgesetzt ist. 5. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises. 6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, des Bestellers, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Mangel in dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft besteht. 7. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt. 8. Mängelansprüche von Bestellern, die Kaufleute sind, verjähren einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten. VII. Urheber- und Vervielfältigungsrechte 1. Die Vertragsparteien gehen von der Urheberrechtsqualität der gelieferten Software aus. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen und an den erstellten Unterlagen verbleiben bei uns. 2. Der Besteller ist berechtigt, das gelieferte Programm zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programmes in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus kann der Besteller eine Vervielfältigung des Programms zu Sicherungszwecken vornehmen. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch das Fotokopieren des Handbuches und von Bedienungsanleitungen zählt, darf der Besteller nicht vornehmen. VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Würzburg. Wir sind berechtigt, einen Kunden auch in dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. IX. Schlussbestimmungen 1. Es gilt die in unserer jeweiligen Preisliste abgedruckte Fassung der Liefer- und Zahlungsbedingungen. 2. Es gilt deutsches Recht 3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 4. Die von uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt gewordenen Daten werden von uns EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Diese Bedingungen sind gültig ab 1. Juli 1998 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Medizintechnik Bergmann GmbH |



